Zum Angebot

Dauerhafte MwSt.-Befreiung für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher auch im Jahr 2024

von e modus Team
0% MwSt

Die Energiewende und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sind zu einem zentralen Thema in unserer Gesellschaft geworden. Die Solarenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, nachhaltige und umweltfreundliche Energielösungen zu fördern. Eine wichtige Nachricht für alle, die über die Installation von Photovoltaikanlagen und Solarspeichern nachdenken:  

Der ermäßigte bzw. Nullsatz bei der Umsatzsteuer für diese Anlagen bleibt dauerhaft bestehen, auch im Jahr 2024.

Seit Anfang 2023 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz bzw. die Umsatzsteuerbefreiung für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Diese Entscheidung hat jedoch bei vielen zu Unsicherheit geführt, da die Umsatzsteuer in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Umstände wie der Covid-19-Pandemie und internationalen Konflikten immer wieder geändert wurde. Diese Unsicherheit bezüglich der Stabilität des Nullsteuersatzes wurde nun durch eine klare Bestätigung des Bundesfinanzministeriums ausgeräumt. 

Das Ministerium hat bestätigt, dass der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen dauerhaft im Steuergesetz verankert ist. Diese Bestätigung beruht auf der Tatsache, dass der neue Steuersatz als eigenständiger Paragraph in § 12 'Steuersätze' verankert wurde, während zeitlich befristete Steuerermäßigungen im Gesetz explizit mit Enddaten versehen sind. Dies schafft Klarheit und Sicherheit für alle Interessenten und Betreiber von Photovoltaikanlagen. 

0% MwSt. bleibt

Die Bestätigung der dauerhaften Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher ist zweifellos eine gute Nachricht für alle, die sich für Erneuerbare Energien interessieren. Diese Stabilität und Kontinuität bei den Steuervorteilen schafft Vertrauen und fördert die nachhaltige Nutzung der Solarenergie. 

Es bleibt zu hoffen, dass diese langfristige Stabilität der steuerlichen Rahmenbedingungen dazu beiträgt, den Ausbau erneuerbarer Energien wie der Solarenergie weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Hürden für die Nutzung dieser umweltfreundlichen Energieform zu senken. 


Für spezifische Informationen zu den steuerlichen Anreizen und Förderungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 empfehlen wir den Besuch der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html). Dort finden Sie detaillierte Informationen, FAQs und aktuelle Richtlinien zu steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und Solarspeichern.