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Meldung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister

von e modus Team
Marktstammdatenregister

Die Energiewende und Liberalisierung der Energiewirtschaft verändern die Energieversorgung in Deutschland. Umfassende und zuverlässige Daten zur Gas- und Stromversorgung sind dabei unerlässlich. Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Betrieb. Es ist ein zentrales behördliches Verzeichnis für Daten des Strom- und Gasmarktes, dass Marktakteuren des Energiebereichs zur Verfügung steht.

Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) achten müssen und welche wichtigen Fristen gelten.

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, sich selbst und ihre PV-Anlagen in dem behördlichen Register unter www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Solaranlagen, müssen genauso registriert werden wie ortsfeste Batteriespeicher.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familienangehörige, Installateur, Dienstleister, etc.) übernommen werden.

Zur Meldepflicht zählen ebenfalls die regelmäßige Datenpflege und die Sicherstellung der Aktualität der übermittelten Daten. Auch dann ist eine Registrierung im MaStR erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Vorgänger-Register der Bundesnetzagentur (z.B. PV-Meldeportal, Anlagenregister) registriert war. Die Daten können nicht aus diesen Vorgänger-Registern ins MaStR migriert werden.

Damit die Kommunikation zwischen den Akteuren des Strom- und Gasmarktes erleichtert wird, müssen sich sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes ebenfalls im MaStR registrieren. Dies gilt zum Beispiel für Strom- und Gaslieferanten, für energiewirtschaftliche Behörden, Verbände und Institutionen und für Direktvermarkter.

Die Registrierung ist auch verpflichtend, wenn für den Strom aus der PV-Anlage keine Förderung in Anspruch genommen wird.

Welche Daten werden von Anlagenbetreibern erfasst und veröffentlicht?

  • Vollständige Stammdaten wie Standortdaten, Kontaktinformationen und technische Anlagendaten
  • Allgemeine Daten sind öffentlich einsehbar
  • Personenbezogene und nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) vertraulich eingestufte Daten, z.B. genaue Standortdaten von Anlagen kleiner oder gleich 30 kW(p), werden nicht veröffentlicht
  • Nicht öffentlich einsehbar sind Bewegungsdaten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z. B. produzierte Strommengen, Speicherfüllstände, vertragliche Zuordnungen)

Pflichten und Fristen

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals MaStR. Für neue Anlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Welches Ziel hat das Marktstammdatenregister?

Durch die zentrale Erfassung und Zusammenführung der Daten im MaStR werden die Meldepflichten vereinheitlicht, vereinfacht und transparent zur Verfügung gestellt.

Aufgrund dieser energiewirtschaftlichen Prozesse wird die Datenqualität deutlich gesteigert. Damit wird die Bürokratiebelastung reduziert.