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Einführung einer Solarpflicht in NRW: Schrittweise Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik

von e modus Team
Solarpflicht

Die neue Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen stellt einen wichtigen Schritt für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung im Bauwesen dar. Insbesondere legt sie einen starken Fokus auf die Förderung erneuerbarer Energien, allen voran der Photovoltaik. Eine bedeutende Maßnahme zur Förderung der Solarenergie ist die Einführung einer Solarpflicht, die in mehreren Schritten ab dem Jahr 2023 umgesetzt wird. 

Bei Neubauten

Bereits seit dem 1. Januar 2023 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften. Das bedeutet, dass solche Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen, um erneuerbare Energien zu nutzen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2024 soll diese Solarpflicht auch auf gewerbliche Neubauten ausgeweitet werden, um den Einsatz von Solarenergie weiter zu fördern. 

Bei Sanierungen

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anforderung, dass zu sanierende Dächer öffentlicher Liegenschaften ab dem 1. Juli 2024 mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Dadurch wird die Nutzung von Solarenergie nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bestandsgebäuden gefördert und ausgebaut. Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2025 auch für private Neubauten in Kraft treten, um sicherzustellen, dass auch Privatpersonen aktiv zur Energieerzeugung beitragen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Solarpflicht schließlich noch auf Dachsanierungen privater und gewerblicher Gebäude erweitert, um den Einsatz von Photovoltaik weiter zu steigern. 

NRW Landesregierung setzt klare Signale

Die Einführung einer Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der neuen Landesbauordnung ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung. Durch diese Maßnahmen wird der Ausbau der Photovoltaik in NRW vorangetrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Eigenheimbesitzer sollten nicht zögern, von den Vorteilen einer PV-Anlage zu profitieren. Je schneller sie sich unabhängig von steigenden Strompreisen machen, desto besser für sie und die Umwelt. 

NRW als Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energie

Mit der Umsetzung der neuen Landesbauordnung ab dem Jahr 2023 wird Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien einnehmen. Die verstärkte Nutzung von Photovoltaik wird nicht nur dazu beitragen, den eigenen Energiebedarf nachhaltig zu decken, sondern auch die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stärken. Die Landesregierung zeigt mit dieser neuen Bauordnung ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft und setzt klare Signale für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Bauweise in Nordrhein-Westfalen. 

Für Sie mit Daten zusammengefasst:  

In Nordrhein-Westfalen wurde eine Solarpflicht schrittweise eingeführt: 

  •  Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften
  • Ab dem 1. Januar 2024 soll die Solarpflicht auch für gewerbliche Neubauten gelten
  • Ab dem 1. Juli 2024 müssen zu sanierende Dächer öffentlicher Liegenschaften mit einer Solaranlage ausgestattet werden
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die Einführung einer Solarpflicht für private Neubauten geplant
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die Solarpflicht auf Dachsanierungen privater und gewerblicher Gebäude erweitert 

Weitere Details finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums. 

Unser Tipp

Als Eigenheimbesitzer sollten Sie nicht zögern, von den Vorteilen einer PV-Anlage zu profitieren. Je schneller Sie sich unabhängig von den steigenden Strompreisen machen, desto besser für Sie.